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Obchodní podmínky a Provozní a ubytovací řád Lakeside Apartments Lipno

Haus- und Beherbergungsordnung der LakeSide Apartments

(im Folgenden „LSA“ genannt)

1. Diese Haus- und Beherbergungsordnung regelt die Rechte und Pflichten des Anbieters und des Gastes im Zusammenhang mit der Beherbergung in den LakeSide Apartments.

2. Anbieter ist die Gesellschaft Kitesport, s.r.o., Identifikationsnummer (IČ): 28379713, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (DIČ): CZ28379713, S. K. Neumanna 986/15, Libeň, 182 00 Prag 8, Betriebsstätte LakeSide Apartments, Černá v Pošumaví 209, PLZ 382 23.

3. Der Gast verpflichtet sich, dem Anbieter den ihm im Voraus mitgeteilten Preis für die Beherbergung sowie den Preis für die mit der Beherbergung verbundenen Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters zu zahlen.

4. Zwischen dem Anbieter und dem Gast wird ein Beherbergungsvertrag geschlossen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande:

4.1. bei einer Online-Buchung über die Website des Anbieters oder über eine Online-Plattform, auf der die Unterkunft vom Anbieter angeboten wird, mit dem Eingang der Bestätigung des Beherbergungszeitraums durch den Anbieter an der E-Mail-Adresse des Gastes;

4.2. durch Zahlung des Beherbergungspreises bzw. eines Teils davon (Anzahlung) durch den Gast.

5. Diese Haus- und Beherbergungsordnung der LakeSide Apartments gilt für das gesamte Gelände des Wohngebäudes Lakeside Apartments (im Folgenden „LSA“).

6. Im LSA darf ausschließlich ein Gast übernachten, der sich ordnungsgemäß an der Rezeption im Eingangsbereich des Gebäudes anmeldet, einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ein anderes staatlich ausgestelltes Dokument mit Identifikationsangaben) vorlegt und den Beherbergungspreis bezahlt.

7. Sofern mit dem Anbieter nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast verpflichtet, den gesamten Beherbergungspreis vor Beginn des Aufenthalts auf eine der folgenden Arten zu bezahlen:

7.1. bei einer Online-Reservierung gleichzeitig mit der Reservierung per Zahlungskarte oder gegebenenfalls per Banküberweisung;

7.2. durch Bezahlung der vom Anbieter vor Beginn des Aufenthalts ausgestellten Rechnung;

7.3. mittels eines vom Anbieter ausgestellten Gutscheins, der vom Gast spätestens bei der Anmeldung an der Rezeption vorgelegt wird.

8. Der Anbieter ist in besonderen Fällen berechtigt, die dem Gast zugewiesene Unterkunft zu ändern, wobei die Ersatzunterkunft jedoch nicht wesentlich von der verbindlich bestätigten Buchung abweichen darf.

9. Eine vom Anbieter bestätigte Buchung kann vom Gast storniert oder geändert werden; in diesem Fall gelten die in Artikel 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LSA genannten Bedingungen.

10. Eine vom Anbieter bestätigte Buchung kann vom Gast mindestens 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts ohne Stornogebühr storniert oder geändert werden. Bei einer Stornierung 13 Tage oder weniger vor Beginn des Aufenthalts wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der geleisteten Anzahlung berechnet.

11. DER ZUTRITT ZUM LSA UND DIE NUTZUNG DER ANLAGE SIND AUSSCHLIESSLICH DEN UNTERGEBRACHTEN GÄSTEN GESTATTET sowie Personen, die weder Überträger von Krankheitserregern sind noch an infektiösen oder parasitären Krankheiten leiden und gegen die weder eine verstärkte gesundheitliche Überwachung noch eine Quarantäne angeordnet wurde.

12. Sofern keine andere Aufenthaltsdauer vereinbart wurde, ist der Check-in in den Unterkunftseinheiten ab 15:00 Uhr möglich. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunftseinheit am Tag der Beendigung des Aufenthalts bis 10:00 Uhr zu verlassen, sie in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen (insbesondere Licht auszuschalten sowie Fenster und Türen zu schließen) und den Schlüssel bzw. das Chip-Armband an der Rezeption abzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, den Beherbergungspreis auch für einen weiteren Tag zu berechnen.

13. Die im LSA untergebrachten Gäste sind verpflichtet, auf Sauberkeit und Ordnung zu achten, insbesondere in den Gemeinschaftsbereichen. Hausmüll darf ausschließlich in die dafür vorgesehenen Container an den ausgewiesenen Sammelstellen entsorgt werden.

14. Es gilt ein striktes Verbot, Fische, verendete Tiere oder heiße Asche in die Container zu werfen. Ebenso ist es verboten, Sperrmüll oder gefährliche Abfälle auf dem gesamten LSA-Gelände oder an den ausgewiesenen Abfallsammelstellen abzulagern.

15. Für Schäden am Eigentum des Anbieters haftet der Gast gemäß den allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften.

16. In der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Während kultureller Veranstaltungen gilt die Nachtruhe von 24:00 bis 7:00 Uhr.

17. Die untergebrachten Gäste sowie alle Personen, die sich auf dem Gelände des LSA aufhalten, sind verpflichtet, die Brandschutz- und Feueralarmvorschriften der LakeSide Apartments einzuhalten. In sämtlichen Unterkunftseinheiten und Innenräumen des Gebäudes gilt ein striktes Rauch- und Feuerverbot. Not- und Fluchtwege dürfen nur benutzt werden, wenn ein Feueralarm ausgelöst wurde oder dies aufgrund einer Notfallsituation erforderlich ist (Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens bzw. eine unmittelbare und dringende Gefährdung des Eigentums des LSA). Das Lüften über Notausgänge, das Durchgehen durch Notausgänge sowie jegliche unbefugte Manipulation an Notausgängen sind verboten, sofern kein Feueralarm oder Notstand ausgerufen wurde und keine Notfallsituation vorliegt, die ein unverzügliches Handeln zur Vermeidung von Schäden an Gesundheit, Leben oder Eigentum erfordert. Bei unbefugter Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen oder Notausgängen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 CZK berechnet. Übersteigt der entstandene Schaden den Betrag von 50.000 CZK, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des tatsächlich festgestellten Schadens berechnet.

18. Auf dem gesamten Gelände des LSA sowie in den angrenzenden Bereichen und auf den angrenzenden Grundstücken ist der Betrieb von Grills, Feuerstellen oder Feuerstätten mit Holz, Gas oder Kohle strengstens verboten.

19. Für die Sicherheit von Kindern auf dem gesamten LSA-Gelände sind die Eltern bzw. deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.

20. Auf dem Gelände des Campingplatzes Jestřábí I, auf dem sich auch der für LSA-Gäste vorgesehene Strand befindet, befinden sich künstlerische Artefakte, die nicht als Spielelemente klassifiziert sind. Das Berühren, Besteigen oder Bewegen auf diesen Artefakten ist nicht gestattet und erfolgt andernfalls ausschließlich auf eigene Gefahr.

21. Das Mitbringen jeglicher Glasgegenstände an den Strand sowie die Verschmutzung des Strandbereichs und des Wassers sind strengstens verboten.

22. Der Zutritt zum Steg ist nur in Begleitung des Bedienpersonals bzw. der Mitarbeiter des Campingplatzes Jestřábí oder des LSA gestattet.

23. Im LSA und auf dem Gelände des Campingplatzes Jestřábí I steht über das Netzwerk „Wi-Fi free“ ein kostenloser drahtloser Internetzugang zur Verfügung. Eine eventuelle Nichtverfügbarkeit oder Funktionsstörung des Internets auf dem Campingplatz oder im Gebäude des LSA begründet keinerlei Anspruch des Gastes auf eine Entschädigung.

24. Für Boote und Katamarane, die auf der dafür gekennzeichneten Fläche des Campingplatzes abgestellt sind, sind deren Eigentümer verantwortlich. Für etwaige Schäden, die durch eine unsachgemäße Lagerung oder Sicherung des Wasserfahrzeugs entstehen, haftet der Eigentümer.

25. Hunde und andere Tiere dürfen sich auf dem gesamten Gelände des LSA und des Campingplatzes ausschließlich an der Leine und unter Aufsicht ihres Besitzers bewegen. Das Ausführen von Hunden auf dem gesamten Gelände des LSA und des Campingplatzes Jestřábí I ist strengstens verboten.

26. Der Anbieter haftet nicht für Geld, persönliche Dokumente oder andere Wertgegenstände, die ihm nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden.

27. Jeder Gast muss sich mit dieser Haus- und Beherbergungsordnung vertraut machen und ist verpflichtet, diese einzuhalten.

28. Mit der Bezahlung der Unterkunft erklärt der Gast, dass er mit dieser Haus- und Beherbergungsordnung vertraut gemacht wurde und sie vollständig verstanden hat.

29. Diese Haus- und Beherbergungsordnung des LSA ist für alle untergebrachten Gäste sowie alle Personen, die sich auf dem Gelände des LSA aufhalten, verbindlich. Ein untergebrachter Gast bzw. eine Person, die gegen die Haus- und Beherbergungsordnung verstößt, kann ohne Anspruch auf Ersatzleistung aus dem LSA verwiesen werden. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtungen des Anbieters wird dem untergebrachten Gast bzw. der betreffenden Person der tatsächlich entstandene Schaden in Rechnung gestellt.

30. Der Anbieter ist berechtigt, Personen den Zutritt zum Gebäude und zu den Gemeinschaftsbereichen des LSA zu verweigern, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, die unangemessen laut sind oder auf andere Weise Ordnung, Ruhe und gute Sitten stören, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr. Der Anbieter ist ebenso berechtigt, solche Personen aus der Unterkunft zu verweisen. Der untergebrachte Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des Beherbergungspreises zu bezahlen.

31. Es ist verboten, die Vegetation auf dem gesamten Gelände des LSA und des Campingplatzes Jestřábí I zu beschädigen, eigenmächtig zu verändern oder anderweitig zu beeinträchtigen. Das eigenmächtige Öffnen von Fenstern in den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes ist strengstens verboten. Falls eine Belüftung erforderlich ist, dürfen die Fenster nur in die Position „Kippstellung“ geöffnet werden, nicht jedoch vollständig.

32. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch den Gast erstattet der Anbieter keinerlei Gebühren, auch nicht bei schwerwiegenden Gründen wie Krankheit, Naturkatastrophen usw. Wir empfehlen den Abschluss einer individuellen Reiseversicherung.

33. Alle Personen, die sich auf dem Gelände des Campingplatzes Jestřábí I aufhalten, auf dem sich der Strand und der Steg für die LSA-Gäste befinden, sind verpflichtet, die Anweisungen der Mitarbeiter des LSA und des Campingplatzes Jestřábí I zu respektieren und zu befolgen sowie die Haus- und Beherbergungsordnung des Campingplatzes Jestřábí I einzuhalten. Die vollständige Fassung ist online unter www.kemplipno.cz verfügbar.

34. Für den Aufenthalt und die Bewegung von Personen im Bereich des Lakeside Wellness gelten die Bestimmungen der Hausordnung des Lakeside Wellness. Diese ist im Wellnessbereich und an der Rezeption des LSA verfügbar.

35. Der Anbieter ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten des Gastes im Sinne von Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden „Verordnung“ genannt) und verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes gemäß dieser Verordnung vorzugehen. Der Anbieter informiert den Gast gemäß Art. 13 der Verordnung vor der Reservierung der Unterkunft (vor Abschluss des Beherbergungsvertrags) über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Soweit nach der Verordnung eine Einwilligung zur Verarbeitung erforderlich ist, verarbeitet der Anbieter die personenbezogenen Daten des Gastes ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung.

In Černá v Pošumaví, LakeSide Apartments, am 01.02.2023.